Oft genug gibt es Streit zwischen einem Mandanten und seiner Versicherung über Art und Umfang der geschuldeten Versicherungsleistung. Man kann den Eindruck gewinnen, dass Versicherungen zunächst systematisch versuchen, gegen sie gerichtete Ansprüche abzuwehren oder zu reduzieren. Stellt die Versicherung aber fest, dass ihr Versicherungsnehmer sich davon nicht beeindrucken lässt, genügt mitunter schon ein einfaches Anwaltsschreiben, um dem Mandanten zur vollständigen Versicherungsleistung zu verhelfen.
Bei komplizierteren Fällen hat der Anwalt zunächst auf der Grundlage des Versicherungsscheins den genauen Versicherungsumfang zu klären und dazu die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen auszuwerten. Dieses "Kleingedruckte" zum Versicherungsvertrag ist üblicherweise umfangreich und mit juristischen Fachausdrücken durchsetzt, weshalb ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer in der Regel erhebliche Schwierigkeiten hat, die entscheidende Regelung zu ermitteln und richtig anzuwenden.
Das ist dann Sache des Anwalts, der mit dem "Kleingedruckten" ständig umgeht und die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur mithilfe der juristischen Datenbank verlässlich auswerten kann.
Zu dem Arbeitsschwerpunkt Versicherungsrecht gehört aber nicht nur die Vertretung des Versicherungsnehmers gegen seine eigene Versicherung, sondern auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Mandanten gegen fremde Versicherungen, in der Regel also Haftpflichtversicherungen. Diese Situation ist bei Verkehrsunfällen und sonstigen Schadensfällen gegeben, weshalb ich auf diesen Arbeitsschwerpunkt verweise.
Natürlich tritt in meiner Praxis auch die umgekehrte Situation auf, dass mich zum Beispiel im Rahmen eines Unfallprozesses eine Haftpflichtversicherung beauftragt, gegen sie gerichtete Ansprüche abzuwehren.
Mitunter erteilen Versicherungen mir auch Aufträge zur Einziehung rückständiger Beitragsprämien. Immer wieder kommt es auch zu Streit um Rückgriffsansprüche der Versicherung, sei es gegen den Versicherungsnehmer oder Dritte.
Dadurch, dass mir in einem Fall der Versicherungsnehmer, im nächsten Fall die Versicherung das Mandat erteilt, sind mir die Denk- und Sichtweisen sowie die rechtlichen Besonderheiten für beide Seiten vertraut. Das erleichtert oft genug die Durchsetzung der Interessen des jeweiligen Mandanten.
Auf dem Bereich des Versicherungsrechts bin ich außergerichtlich und gerichtlich sowohl auf der Aktiv als auch der Passivseite tätig vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bundesweit.