Das gilt besonders bei unklarer und streitiger Schuldfrage. Wichtigste anwaltliche Maßnahme ist es dann, den genauen Unfallhergang zu ermitteln. Der Anwalt wird, soweit noch möglich, Unfallspuren und Zeugenaussagen ermitteln, die für die Durchsetzung der Ansprüche des Mandanten entscheidend sein können.
Aber auch bei Verkehrsunfällen, die allein vom Unfallgegner verschuldet worden sind, sollte baldmöglichst ein Anwalt hinzugezogen werden. Denn auch bei dieser Unfallkonstellation kann die 100% ige Durchsetzung der eigenen Schadensersatzansprüche Schwierigkeiten bereiten. Der Geschädigte muss nämlich den sogenannten Unabwendbarkeitsbeweis führen, also darlegen und beweisen, dass jedem noch so sorgfältigen Autofahrer dieser Unfall in gleicher Weise zugestoßen wäre und der Geschädigte nicht die geringste Möglichkeit hatte, den Unfall zu vermeiden, der Unfall also für ihn unabwendbar war. Gelingt dieser Beweis nicht, reguliert die gegnerische Versicherung den Schaden des Mandanten nur zu etwa 75 %. Auch hier kommt also der genauen Ermittlung des Unfallhergangs besondere Bedeutung zu. Genauso wichtig ist, gegenüber der gegnerischen Versicherung den Schadensablauf richtig darzustellen.
Aber selbst dann, wenn die gegnerische Versicherung Regulierung zu 100 % zugesagt hat, gehört einiges an Fachwissen dazu, auch alle Ansprüche in voller Höhe durchzusetzen, die dem Mandanten wirklich zustehen.
Handelt es sich nicht nur um einen Bagatellschaden, veranlasst der Anwalt üblicherweise die Begutachtung des Fahrzeugs durch einen vereidigten Sachverständigen. Bei einem Totalschaden ist geschicktes weiteres Vorgehen notwendig, um einem Streit mit der gegnerischen Versicherung, zum Beispiel um den Restwert des Fahrzeugs, vorzubeugen.
Zu besprechen ist dann auch die Wahl zwischen Nutzungsausfall und Leihwagenkosten. Wenn der Mandant auf einen Leihwagen nicht verzichtet, sind bei dessen Auswahl bestimmte Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Bei Personenschäden wird der Anwalt die Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes ermitteln und dafür eine umfangreiche Sammlung von Gerichtsentscheidungen auswerten.
Das Honorar für die Tätigkeit des Anwalts muss die gegnerische Versicherung jedenfalls in dem Umfang zahlen, wie sie den Schaden tatsächlich reguliert. Dann etwa noch ungedeckte Anwaltsgebühren würde der Anwalt mit einer etwa vorhandenen Rechtsschutzversicherung des Mandanten abrechnen.