Arbeitsschwerpunkt - Grundstücks-, Immobilien- und Mietrecht
Auf dem Gebiet des Grundstücksrechtes bin ich zum einen als Notar tätig, nämlich im Bereich der
Grundstückskaufverträge
Beim Kauf und Verkauf von Grundstücken sind viele Dinge zu bedenken, die im Rahmen einer fachmännischen Beratung zu klären sind. Vorab muss die Ausgangssituation im Grundbuch festgestellt
werden.
Hier besitze ich die Möglichkeit, für jedes Grundstück in Niedersachsen sofort online einen Grundbuchauszug, aber auch sofort online einen Lageplan und einen Auszug aus dem
Liegenschaftskataster abzurufen.
Wichtigstes Anliegen bei der Vertragsgestaltung ist dann die sichere Abwicklung. Grundeigentum und Kaufpreis sollen "Hand in Hand" den Besitzer wechseln.
Regelmäßig wird bei finanziertem Kaufpreis dann noch die Beurkundung einer Grundschuld durch den Notar notwendig.
Unter diesem Arbeitsschwerpunkt zählen zu meiner Tätigkeit als Anwalt:
Klärung von Eigentumsverhältnissen, Grenzstreitigkeiten
Gibt es Streit zwischen Nachbarn
- über den genauen Verlauf der Grenze,
- wegen unzulässiger überbauung der Nachbargrenze oder
- sonstigen Verstößen gegen das Nachbarrecht,
ist oft die gesamte Wohnsituation und Lebensqualität betroffen. Deshalb entspricht es meiner Berufsauffassung, hier in erster Linie nach einer gütlichen Einigung und der Wiederherstellung
nachbarlichen Friedens zu suchen, bevor ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehme.
Mietstreitigkeiten / Räumungssachen
Bei der anwaltlichen Vertretung in Mietsachen ist es für Vermieter und Mieter sinnvoll, sich schon vor dem Abschluss des Mietvertrages fachmännischen Rat zu holen, damit die eigenen
Vorstellungen (z. B. Vertragsdauer, Schönheitsreparaturen, Nebenkosten) zweifelsfrei und in Übereinstimmung mit den vielfältigen Vorschriften des
Mietrechts und der unübersehbaren Zahl der dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen im Vertrag niedergelegt werden.